Sächsischer Passivhauszuschuss (SAB)


Antragsberechtigte

  • Natürliche & Juristische Personen des öffentlichen & privaten Rechts
  • Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen in Sachsen
  • Angehörige Freier Berufe sowie
  • Kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Sachsen

Art der Förderung

  • nichtrückzahlbarer Zuschuss
  • 100€ pro m² bei Neubauten
  • 130€ pro m² bei Sanierungen

Maßnahmen

  • Errichtung von Passivhäusern gem. Definition
  • Sanierung von Bestandsgebäuden mit Passivhauskomponenten
  • Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10%

Weitere Informationen finden Sie hier

Energieeffizient Bauen (KfW-Bank)


Antragsberechtigte

 
Träger von Investitionsmaßnahmen für Wohnbauten

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände
  • sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Art der Förderung

  • zinsgünstige langfristige Finanzierung von Neubauten
  • 100 % der Bauwerkskosten ohne Grundstück
  • maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit

Maßnahmen

  • Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäude sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime
  • Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • ist zulässig mit z. B. anderen KfW-Darlehen (KfW-Wohneigentumsprogramm)
  • anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse)
  • sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Effizient Sanieren - Zuschuss (KfW-Bank)


Antragsberechtigte

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften
  • Wohneigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Art der Förderung

  • Zuschuss für energetische Sanierung
  • Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
  • Maximal 13.125 Euro je Wohneinheit

Förderfähige Gebäude

  • Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude Bauantrag gestellt

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • Kombination mit einem anderen KfW-Darlehen ist zulässig
  • eine Kombination mit anderen Zuschüssen möglich

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Effizient Sanieren - Kredit (KfW-Bank)


Antragsberechtigte
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften
  • Wohneigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Art der Förderung

  • Zinsgünstiger Kredit bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von maximal 12,5%

Föderfähige Gebäude

  • Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind.

 

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • Kombination mit anderen Zuschussvarianten ist möglich
  • Kombination mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist nicht möglich

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Energiespardarlehen (Sächsische Aufbaubank)

Antragsberechtigte

  • Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung
  • Standort Sachsen

Art der Förderung

  • Zinsgünstiges Darlehen mit maximal 90 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestens 5.000 EUR
  • Maximal 50.000 EUR je Wohneinheit
Förderfähige Maßnahmen
  • Wohngebäude muss älter als zwei Jahre sein
  • Energetisches Sanierung mit Unterschreitung der Mindestanforderung der EnEV

Weitere Informationen finden Sie hier