Sächsischer Passivhauszuschuss (SAB)
Antragsberechtigte
- Natürliche & Juristische Personen des öffentlichen & privaten Rechts
- Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen in Sachsen
- Angehörige Freier Berufe sowie
- Kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Sachsen
Art der Förderung
- nichtrückzahlbarer Zuschuss
- 100€ pro m² bei Neubauten
- 130€ pro m² bei Sanierungen
Maßnahmen
- Errichtung von Passivhäusern gem. Definition
- Sanierung von Bestandsgebäuden mit Passivhauskomponenten
- Ingenieur- und Architektenleistungen in Höhe von bis zu 10%
Weitere Informationen finden Sie hier
Energieeffizient Bauen (KfW-Bank)
Antragsberechtigte
Träger von Investitionsmaßnahmen für Wohnbauten
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Art der Förderung
- zinsgünstige langfristige Finanzierung von Neubauten
- 100 % der Bauwerkskosten ohne Grundstück
- maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit
Maßnahmen
- Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäude sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime
- Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser
Kombination mit anderen Förderprogrammen
- ist zulässig mit z. B. anderen KfW-Darlehen (KfW-Wohneigentumsprogramm)
- anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse)
- sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Weitere Informationen finden Sie hier
Effizient Sanieren - Zuschuss (KfW-Bank)
Antragsberechtigte
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften
- Wohneigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Art der Förderung
- Zuschuss für energetische Sanierung
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- Maximal 13.125 Euro je Wohneinheit
Förderfähige Gebäude
- Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude Bauantrag gestellt
Kombination mit anderen Förderprogrammen
- Kombination mit einem anderen KfW-Darlehen ist zulässig
- eine Kombination mit anderen Zuschüssen möglich
Weitere Informationen finden Sie hier
Effizient Sanieren - Kredit (KfW-Bank)
Antragsberechtigte
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften
- Wohneigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Art der Förderung
- Zinsgünstiger Kredit bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
- Tilgungszuschuss von maximal 12,5%
Föderfähige Gebäude
- Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
- Kombination mit anderen Zuschussvarianten ist möglich
- Kombination mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist nicht möglich
Weitere Informationen finden Sie hier
Energiespardarlehen (Sächsische Aufbaubank)
Antragsberechtigte
- Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung
- Standort Sachsen
Art der Förderung
- Zinsgünstiges Darlehen mit maximal 90 % der förderfähigen Kosten
- Mindestens 5.000 EUR
- Maximal 50.000 EUR je Wohneinheit
Förderfähige Maßnahmen
- Wohngebäude muss älter als zwei Jahre sein
- Energetisches Sanierung mit Unterschreitung der Mindestanforderung der EnEV
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